Donnerstag, 27. Mai 2010

Apple schlägt Microsoft!

Der Kleine schlägt den Großen, vor 13 Jahren rettete Microsoft Apple durch eine 150 Millionen Dollar Investition vor dem Bankrott. Jetzt hat Apple den Softwareriesen Microsoft überholt. Apple ist nun der teuerste Technologiekonzern, mit einem Börsenwert von 222 Milliarden Dollar ist nur ein US-Konzern noch wertvoller, der Ölriese Exxon Mobile mit rund 279 Milliarden Dollar. Zum Vergleich der Börsenwert von Microsoft lag bei 219 Milliarden Dollar. Die Marktkapitalisierung errechnet sich, indem der Aktienkurs mit der Zahl aller ausgegebenen Aktien multipliziert wird. Binnen eines Jahrzehnt ist der Aktienwert von Apple stetig gestiegen und sein Wert hat sich mehr als verzehnfacht. Nachdem 1997 die Finanzspritze des heutigen größten Konkurrenten und die Rückkehr von Gründer Steve Jobs im gleichen Jahr kamen, ging es von da an nur noch Berg auf. Dank neuer und innovativer Ideen wie dem iPod und iPhone gelang Apple der Durchbruch. Schon am 7. Juni möchte Steve Jobs weitere Neuheiten vorstellen.
Apple To Make New Product Announcement
Apple Makes Product Announcements

Freitag, 21. Mai 2010

Steuerrabatt für E-Paper

Im Verlagsgeschäft verlagert sich vieles auf den elektronischen Vertriebsweg, wie z. B. auf das E-Paper.

Die deutschen Zeitschriftenverleger fordern für ihre Publikationen im Internet den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) findet diese Regelung absurd. Derzeit muss für inhaltlich identische Zeitschriften, die im Internet zum download zur Verfügung stehen, der volle Steuersatz von 19 Prozent bezahlt werden.

Bereits die Bundeskanzlerin Angela Merkel habe bereits im Jahr 2009 dem VDZ gesagt, dass sie dies prüfen werde. Seitdem hat man nichts mehr gehört.

Die Verleger fordern schon seit langem, dass wie in England auch hier in Deutschland auf die Umsatzsteuer für das Pressewesen verzichtet wird.

Unterschiede SD-Speicherkarten

SD-Speicherkarten gibt es sehr viele auf dem Markt und in vielen Geräten, wie z. B. in Handys, Fotokameras, Notebooks usw. Welche SD-Karte passt zu ihren Anforderungen? Und worin unterscheiden sie sich? Viele TV-Geräte und Blu-Ray-Player verfügen über einen Schlitz für Speicherkarten. Die Speicherkarten entscheiden sich vor allem in ihrer Kapazität und auch Geschwindigkeit.

Das verbreiteste Format ist das SD-Format und wird vor allem in Mittelklasse-Segment von Kameras genutzt. Das CompactFlash-Format findet man eher in den gehobeneren und Profikameras wieder. Dagegen haben sich der Memory Stick und XD-Karte nicht durchgesetzt.

Die SD-Karte ist mit vielen Geräten der Unterhaltungselektronik kompatibel. Sie gibt es in zwei verschiedenen Formaten: SD und MicroSD. Die SD-Karten gibt es in unterschiedlichen Größen und mit unterschiedlicher Geschwindigkeit.

Die Geschwindigkeit der SD-Karten wird häufig in Klassen angegeben, z. B. Klasse 2, 4 oder Klasse 6. Je größer die Klasse ist, umso schneller läuft die SD-Karte. Bei CompactFlash werden die Geschwindigkeiten dagegen mit 60x oder 120x angegeben.
Die Geschwindigkeit der Karte ist vor allem in der Fotografie sehr interessant, da sie hier entscheidet, wieviele Bilder eine Kamera im Serien-Modus in Folge erzielt.

Der Preis der Speicherkarten macht sich in der Geschwindigkeit als auch in ihrer Größe bemerkbar. Die Extreme Pro mit 16 Gigabyte und einer Geschwindigkeit von bis zu 90 Megabyte pro Sekunde kostet etwa 190 Euro.

SD-Speicherkarten mit zwei Gigabyte gibt es im Handel schon für fünf Euro. Profi-SD-Karten kosten schnell mal um die 200 Euro und mehr. Der Käufer sollte Wert auf eine Markenkarte legen und keine No-Name-Speicherkarte kaufen.

Google auf Fernseher und Handy

Google hat bei der Eröffnungs-Keynote für die Entwickler-Konferenz I/0 gegen die Pläne von Apple für den H.264-Codec geschossen. Und heute folgte die komplete Vorstellung von Google TV und Android Version 2.2 FroYo.

Vor drei Jahren, im März 2007, hatte Apple die ersten Exemplare seiner Settop-Box Apple TV ausgeliefert. Die Idee, TV und Computer und Internet zu vernetzen war sehr gut, doch wurde sie nie wirklich weitergeführt. Google nutzt nun die Chance und präsentiert Google-TV.

Das System basiert auf einer System-on-a-Chip Lösung mit Intel Prozessor CE4100 und dem Betriebssystem Android. Mit Android als Betriebssystem sollen nicht nur Inhalte aus dem Internet, sondern auch von angeschlossenen Computern oder sonstigen Zuspielgeräten wiedergegeben werden. Google TV kann auf volle Flash-Unterstützung zurückgreifen und so z.B. Inhalte von YouTube oder Hulu abspielen. Der integrierte Chrome-Browser kann auch genutzt werden, um so ins Internet zu kommen.

Das Herzstück von Google TV ist jedoch die Suchfunktion: Da mittlerweile mit TV-Sendern, Netzwerkfestplatten, Multimedia-Playern und dem Internet viele verschiedene Video-Quellen mit einer unendlichen Programmvielfalt existieren, verfügt Google TV über eine universelle Suche. Tippt man in das Suchfeld z.B. "Ironman" ein, würden als Ergebnis z.B. Trailer bei YouTube, die Sendezeiten im Fernsehen und der gekaufte Download-Film auf dem Laptop aufgelistet werden. Mit einem Klick würde der gewünschte Inhalt dann wiedergegeben.

Google konnte neben Intel noch weitere Partner gewinnen, wie z. B. Sony. Sony möchte im Herbst diesen Jahres ihre Fernseher und Blu-Ray-Player mit integriertem Google TV veröffentlcihen. Und Logitech wird Settop-Boxen mit Harmony-Fernbedienungen anbieten. Die Logitech-Produkte sollen noch HD-Webcams für Internet-Chats erhalten und alle Produkt sind mit einer Funktastatur ausgestattet. Alternativ können auch Android-Handys als Fernbedienung eingesetzt werden.

Mit dem FroYo will Google gegen das iPhone OS gehen. Das neue Handy-Betriebssystem Android wird unter dem Namen FroYo (gefrorener Yoghurt) erscheinen.

Froyo bring eine Tethering-Funktion, die das Android-Handy in ein USB-Modem oder einen WiFI-Hotspot verwandelt. Der Nutzer kann, einer mobilen Datenflatrate vorausgesetzt, mit dem Notebook oder PC unbegrenzt im Mobilfunknetz surfen.

Die zweite große Neuerung: In das Android 2.2 wurde das Multimedia-Format integriert genau wie Adobe Air. Das Android 2.2 FroYo soll in Kürze veröffentlicht werden.

Mittwoch, 19. Mai 2010

Windows 7 - Angriff möglich


Eine Lücke in den 64-Bit-Versionen von Windows 7, Windows Server 2008 R2 x64 sowie Windows Server 2008 R2 für Itanium ist vor Angriffen nicht sicher, wenn die Aero-Oberfläche aktiv ist.

Laut Microsoft genügt bereits der Besuch einer Website mit manipulierten Bildern, um den PC mit Schadcode zu infizieren. Die Microsoft-Experten sind sich jedoch in zwei Punkten nicht einig. Unklar ist, ob sich die Lücke aus der Ferne ausnutzen lässt und der Fehler das System im Zweifel nur neu starten und nicht zu einem Absturz führt. Derzeit werden weitere Test´s durchgeführt. Das Unternehmen arbeitet weiterhin an einem Patch für das Problem. Bis ein Update verfügbar sein wird, empfiehlt es sich den Aero-Desktop zu deaktivieren oder das Design zu ändern.


Schlussmachen per SMS

Heutzutage hat ja jeder ein Handy und einen E-mail Account.
Und diese werden auch ziemlich genutzt, zum Beispiel für diesen Satz: "Es ist aus!"
Ca. 3 Millionen Deutsche haben schon mal per SMS Schluß gemacht. Und meistens sind Sie im Alter von 14-19 Jahre. 14 Prozent, also jeder siebte, hat sich schon per SMS oder email von seiner Freundin oder ihrem Freund getrennt.
Aber wenn man selber so abserviert wird ist man wiederum nicht begeistert.

Alle die diese Altersgrenze überschritten haben machen dann entweder persönlich oder per Brief Schluß.

Wenn man dann aber flirten will, dann ist das Mobiltelefon ziemlich praktisch, denn da wird man beim flirten nicht rot oder kann irgendetwas verpatzen.

Aber persönlich Schluß machen oder flirten ist immer noch am besten.

Mittwoch, 12. Mai 2010

Störerhaftung für WLAN-Betreiber

Seit heute Mittag hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil zur Störerhaftung für WLAN-Betreiber verkündet (AZ. I ZR 121/08). Privatpersonen können nicht auf Unterlassung auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherte WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Web genutzt wird.

Es wurde in einem Fall ermittelt, indem eine Klägerin Inhaberin von Musiktiteln war. Der Song wurde vom Internetanschluss des Beklagten aus einer Tauschbörse zum Download im Internet angeboten. Allerdings war der Beklagte in dieser Zeit in Urlaub, konnte aber nicht nachweisen, dass sein WLAN abgeschaltet war. Die Klägerin fordert nun vom Beklagten Unterlassung sowie Schadenersatz und die Erstattung der Abmahnkosten.

Der Beklagte wurde vom Landgericht (LG) Frankfurt antragsmäßig verurteilt. Das Oberlandesgericht (OKG) Frankfurt hatte die Klage in der Berufung abgewiesen. Der BGH hat das Berufungsurteil teilweise aufgehoben. Der Beklagte hafte auf künftige Unterlassung, allerdings ist er nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, weil er nicht als Täter fungiere.

Die Höhe der Abmahngebühren in diesem Fall beliefen sich auf maximal 100 Euro.

Private Anschlussinhaber sind verpflichtet, ihren WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen und Missbrauch zu schützen. Allerdings ist es privaten Betreibern eines WLAN-Netzes nicht zuzumuten, die Netzwerksicherheit fortlaufend auf dem neuesten Stand der Technik anzupassen und entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Die Prüfpflicht bezieht sich auf die Einhaltung der marktüblichen Sicherungen im Zeitpunkt der Installation des Routers. Wer folglich ein unzureichend gesichertes oder offenes WLAN betreibt, kann künftig für jede Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, die über den Anschluss begangen worden ist.

DNS-Fehler legten de-Domains lahm

Am heutigen Mittwoch Nachmittag lagen Top-Level-Domain.de lahm. Zum Teil antworteten die de-Registry DeNIC nicht oder nur teilweise auf DNS-Anfragen. Und die Zone-Files lieferten nur unverständliche Informationen. Wenn überhaupt noch für manchen Nutzer noch einige de-Server unter ihrem DNS-Namen erreichbar lagen, lag das daran, dass die Caches der DNS-Server bei den Internet-Providern lagen.

Die DNS-Server nehmen mittlerweile beim DeNIC wieder ihre Arbeit auf. Die Ursache des Problems wurde gefunden, aber noch nicht bekannt gegeben. Bis alle Websiten direkt über den DNS-Namen erreichbar sind, kann es allerdings noch etwas dauern. Möglicherweise hängen die Probleme mit dem Umzug der Registry-Dienste des DeNIC von Amsterdam nach Frankfurt zusammen.

Unter anderem wurde der Mail-Verkehr durch die nicht auflösbaren Adressen massiv gestört. So haben viele Anwender von de-Domains für kurze Zeit keine Mails empfangen. Schwerwiegender sind die verschwundenen bzw. verlorengegangenen Mails.

Die meisten Mail-Server überprüfen die Absenderadresse eingehender Mails über die Namensauflösung. Wenn der DNS-Server zurückmeldet, dass unter der verschickten Mail der Empfänger nicht existiere, nimmt er sie gar nicht erst wahr.

Nachdem die DeNIC-Nameserver wieder funktionieren, kann dieses Problem durch falsche Informationen der Caches bei Providern und Dienstleistern weiter anhalten. Auch ggfs. Websites können dadurch weiterhin davon betroffen sein.

Welches Datenrettungsprogramm ist das Beste?

Auf der Festplatte liegen meist sehr viele Bilder, Videos, und wichtige Dokumente. Unmengen von Daten werden auf der Festplatte gespeichert. Daten wurden gelöscht oder gingen verloren. Wie und welche Daten kann ich wieder retten?

Mit der richtigen Software können die gelöschten Daten wieder zurück geholt werden. Doch abhängig, welche Daten gerettet werden können, hängt davon ab, wie und wann und wo die Daten gelöscht wurden. Einfacher ist es, Daten von Festplatten und Speicherkarten zu retten, als von einem USB-Stick.

Umso weniger man am PC seit dem Löschen gearbeitet hat, desto höhrere Erfolgschancen bietet die Wiederherstellung. Kostspielig und auch komplizierter ist die Datenrettung bei einem mechanischen Defekt. Bei einem Profi-Datenretter können sich die Kosten inkl. Diagnose, Schaden und Kostenvoranschlag auf etwa 100 Euro belaufen.

Das Datenrettungsprogramm Easy Recovery hat den Vorteil, dass das Programm die Verzeichnisstruktur wiederherstellt. Leider ist es auch sehr teuer. Das File Scavenger hat die höchste Erfolgsquote der Datenrettung und ist wesentlich günstiger. Meist können die kompletten Daten wieder hergestellt werden, nummerierte Dateien werden allerdings unübersichtlich abgelegt. Um externe Daten zu retten, bietet der PC-Inspector eine Gratis-Alternative. Allerdings können keine Daten von USB-Sticks und SDHC-Speicherkarten wieder hergestellt werden.

Wenn sich die Daten noch im Papierkorb befinden, können sie mit Bordmitteln gerettet werden. Denn Windows speichert standardmäßig gelöschte Daten interner Festplatten. Wurde der Papierkorb noch nicht geleert, so holt man die Daten per Mausklick zurück. Um Daten von USB-Sticks und Speicherkarten zurück zu holen, benötigt man eine Datenrettungssoftware.

Mit dem Gratis-Software Recuva können Daten von formatierten Festplatten mit NTFS-Dateisystem zurückgeholt werden.

Wann ist ein Rettungsversuch vergeblich? Wenn Daten mithilfe eines Löschprogramms mehrfach überschrieben wurden, hilft auch kein Rettungsprogramm mehr.

Montag, 3. Mai 2010

Kultobjekt aus den 50ern: die Schallplatte

Young man putting stylus on record player, mid section

Man sieht den Plattenspieler heute nur noch selten in unseren Wohnzimmern.
Jeder von uns besitzt eine Hifi-Anlage. Es gibt jedoch Musikliebhaber, die die Klänge einer Schallplatte als besser einstufen als die der CD.
Außerdem ist der Plattenspieler auch heute noch für viele DJ´s ein unverzichtbares Werkzeug.
Die Schallplatte hat sich definitiv zum Kultobjekt entwickelt. Auch die enorme Vielfalt der Musikstile trägt dazu bei. Nicht zu vergessen sind die herrlichen Covers, die auch von Liebhabern in der Kunstszene gesammelt werden. Wer schon lange einen Plattenspieler besitzt und etwas besonderes sucht, kann eine individuelle Schallplatte anfertigen lassen.
Und das ist nicht mal so teuer. Eine 12"-inch Platte kostet etwa 40 Euro.
Für kleine Stückzahlen wird das Tonmaterial direkt in einen Rohling, auch Dublate genannt, eingeschnitten. Dies passiert mit einem Schneidstichel. Früher passierte das auf Lack-Dublates, die aus einer dünnen Aluminiumplatte bestehen, die mit PVAc beschichtet ist. Mittlerweile gibt es auch Vinyl-Dublates, denn die Lack-Dublates haben eine begrenzte Lebensdauer. Hier wird der Rohling aus einem PVC-PVAc-Gemisch auf einem Vinyl-Cutter geschnitten. Das Ergebnis ist eine langlebige Vinyl-Schallplatte.
Eine solche Herstellung von Einzelstücken ist nicht nur für Produzenten und DJ´s interessant, auch Privatpersonen könnten solch eine Platte beispielsweise an einen besonderen Menschen verschenken.