Samstag, 30. Januar 2010

Hohe Bußgelder für Callcenter

Seit längerer Zeit ist es in Deutschland verboten, Telefonwerbung zu betreiben. Doch weiterhin rufen Callcenter mit unterdrückter Nummer an. Alleine in Deutschland gibt es mittlerweile 5700 Call Center. Die Bundesnetzagentur will nun eingreifen und etwas dagegen unternehmen. Die Wettbewerbsbehörde vergab allein in den letzten Wochen Bußgelder in Höhe von 500.000 Euro gegen Callcenter und ihre Auftraggeber von unerlaubten Werbeanrufen. „Von Juli bis Dezember 2009 gingen etwa 28 000 Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung ein. Weitere Ermittlungen laufen noch, so der Präsident der Wettbewerbsbehörde Matthias Kurth.

Kurth sagte weiter: „Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren“. „Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit Langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist nicht akzeptabel. Die Vorschriften zu telefonischen Werbeanrufen gelten ohne Ausnahme“, sagte Kurth. Und er werde nicht hinnehmen, dass Unternehmen durch die telefonische Belästigung der Verbraucher Wettbewerbsvorteile erzielten.

Auch die Auftraggeber können sich nicht aus der Verantwortung ziehen. „Sie verhalten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen“, so Kurth.

Die meisten Auftraggeber stammen aus der Telekommunikationsbranche, aber auch aus der Medienlandschaft und der Lotterie. Der Behördenchef appeliert an die Auftraggeber und Callcenter, Werbeanrufe zu unterlassen. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die bekannt sind und an die man sich zu halten hat. Ausflüchte lasse man hier nicht gelten.

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