Freitag, 21. Mai 2010

Steuerrabatt für E-Paper

Im Verlagsgeschäft verlagert sich vieles auf den elektronischen Vertriebsweg, wie z. B. auf das E-Paper.

Die deutschen Zeitschriftenverleger fordern für ihre Publikationen im Internet den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) findet diese Regelung absurd. Derzeit muss für inhaltlich identische Zeitschriften, die im Internet zum download zur Verfügung stehen, der volle Steuersatz von 19 Prozent bezahlt werden.

Bereits die Bundeskanzlerin Angela Merkel habe bereits im Jahr 2009 dem VDZ gesagt, dass sie dies prüfen werde. Seitdem hat man nichts mehr gehört.

Die Verleger fordern schon seit langem, dass wie in England auch hier in Deutschland auf die Umsatzsteuer für das Pressewesen verzichtet wird.

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