Donnerstag, 23. September 2010

Neues Telekommunikationsgesetz geplant

Die Regierung will ein neues Gesetz einbringen, dass Kunden eine kostenlose Warteschleife sowie eine Mindestgeschwindigkeit bei DSL zusichert.
Mit dem neuen Gesetz sollen Verbraucher besser geschützt werden und nicht mit unnötigen Kosten belangt werden.

Diese Regelung soll für alle Servicenummern aus dem Fest- oder Mobilnetz gelten. Eine Ausnahme bilden dagegen Festpreise für ein Gespräch, über die der Kunde bereits im Vorfeld informiert werden muss. Mit diesem Vorhaben folgt die Regierung den EU-Vorgaben.

Eine Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Anbietern soll es weiterhin geben. Weiter soll der Wechsel des Anbieters bei Rufnummernmitnahme vereinfacht werden und innerhalb eines Tages möglich sein. Kunden sollen von ihrem DSL-Anbieter vertraglich eine Mindestgeschwindigkeit zugesichert bekommen. Ein Sonderkündigungsrecht steht bei einem Umzug in eine Region zu, wo der Anbieter diese Mindestgeschwindigkeit nicht mehr anbietet.

Der Entwurf für die Gesetzesänderung wird bald vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt.

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